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Videoüberwachung: Was ist erlaubt und was ist verboten?

Bei der Videoüberwachung in Deutschland gibt es strenge Regeln, die durch Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), geregelt sind. Hier ist ein Überblick darüber, was erlaubt und was verboten ist:

Erlaubt:

  1. Berechtigtes Interesse:

    • Videoüberwachung ist erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, z. B. der Schutz von Eigentum, die Verhinderung von Straftaten oder die Gewährleistung der Sicherheit. Dieses Interesse muss jedoch gegen die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen abgewogen werden.
  2. Öffentliche Bereiche:

    • In bestimmten öffentlichen Bereichen, wie Bahnhöfen, Einkaufszentren oder Parkhäusern, kann Videoüberwachung erlaubt sein, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dient. Auch hier müssen klare Schilder auf die Überwachung hinweisen.
  3. Privatgrundstücke:

    • Auf Privatgrundstücken ist die Videoüberwachung erlaubt, solange nur das eigene Grundstück gefilmt wird. Die Kameras dürfen nicht den öffentlichen Raum oder das Nachbargrundstück erfassen.
  4. Arbeitsplatz:

    • Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur unter sehr strengen Bedingungen erlaubt. Der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse haben, und die Überwachung darf die Privatsphäre der Mitarbeiter nicht unverhältnismäßig einschränken. In der Regel muss die Belegschaft informiert werden.
  5. Hinweispflicht:

    • Wo Videoüberwachung stattfindet, müssen Betroffene durch gut sichtbare Schilder informiert werden. Diese Schilder müssen Angaben zum Verantwortlichen und zur Zweckbindung der Überwachung enthalten.

Verboten:

  1. Verletzung der Privatsphäre:

    • Es ist verboten, Bereiche zu überwachen, in denen Menschen eine hohe Erwartung an Privatsphäre haben, wie Umkleideräume, Toiletten, oder private Wohnräume.
  2. Überwachung öffentlicher Räume ohne Ankündigung:

    • Die Überwachung öffentlicher Räume ist verboten, wenn sie nicht klar ausgeschildert und angekündigt ist.
  3. Überwachung ohne Einwilligung:

    • Die Überwachung von Personen ohne deren Wissen und Einwilligung ist in vielen Fällen verboten, insbesondere wenn kein berechtigtes Interesse vorliegt, das die Überwachung rechtfertigt.
  4. Dauerhafte Überwachung am Arbeitsplatz:

    • Eine dauerhafte, verdeckte Überwachung am Arbeitsplatz ist in der Regel verboten, es sei denn, es besteht ein sehr schwerwiegender Verdacht auf Straftaten, und es gibt keine anderen Möglichkeiten, diese aufzuklären.
  5. Weitergabe von Aufzeichnungen:

    • Die Weitergabe von Videoaufzeichnungen an Dritte ist ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen oder ohne gesetzliche Grundlage verboten.

Fazit:

Die Videoüberwachung muss immer verhältnismäßig und zweckgebunden sein, und es müssen strenge Datenschutzvorgaben beachtet werden. Verstöße gegen diese Regeln können zu hohen Geldstrafen führen und sind ernst zu nehmen.