NIS2-Richtlinie legt Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit fest - Jetzt umsetzen!
Was ist NIS2?
NIS2 steht für „Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union“. Diese Richtlinie löst die bisherige NIS ab und setzt neue Maßstäbe für die Cybersicherheit in Europa. Ihr Ziel ist es, ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau zu schaffen und die Resilienz gegen Cyberangriffe zu stärken.
Die NIS2-Richtlinie legt Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit fest. Vorgeschrieben sind dann die Prävention sowie Erkennung und Abwehr von Cyberattacken. Dazu zählen unter anderem auch Awareness-Schulungen für Mitarbeiter, denn der Mensch ist nach wie vor eine der größten Schwachstellen im Unternehmen.
Ab dem 17. Oktober 2024 wird NIS2 umgesetzt und voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt oder in absehbarer Zeit danach in Kraft treten.
Betroffen von den Anforderungen der NIS2-Richtlinie sind mittlere und große Unternehmen bestimmter Sektoren ab 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro. Einige Betreiber sollen unabhängig von der Größe reguliert werden. Ebenso muss die Cybersicherheit künftig auch in Lieferketten betrachtet werden.
Für Firmen heißt es also spätestens jetzt, in die IT-Sicherheit zu investieren, denn bei Nichtumsetzung von NIS2 drohen hohe Geldstrafen. Die Sanktionen können bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für wesentliche Einrichtungen und bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes für wichtige Einrichtungen betragen.
Welche Anforderungen bringt NIS2 mit sich?
NIS2 fordert von Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Cybersicherheit:
- Risikobewertung und Risikomanagement: Erkennen und Bewerten von Cyberrisiken sowie Umsetzung effektiver Sicherheitsmaßnahmen.
- Vorfallmanagement: Entwicklung und Implementierung von Prozessen zur Meldung und Handhabung von Sicherheitsvorfällen.
- Sicherheitsmaßnahmen: Einhaltung des „Stands der Technik“ bei der Implementierung von Sicherheitslösungen.
- Schulungen und Sensibilisierung: Regelmäßige Schulungen für Ihre Mitarbeiter, um das firmeninterne Sicherheitsbewusstsein zu erhöhen.
Warum sollten Sie jetzt handeln?
Bis Oktober 2024 müssen die Anforderungen der NIS2-Richtlinie umgesetzt sein. Eine Nichtbeachtung kann zu hohen Bußgeldern und rechtlichen Problemen führen. Zudem kann ein Cyberangriff nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch Ihrem Ruf erheblich schaden. Durch vorausschauende Maßnahmen und eine umfassende Sicherheitsstrategie können Sie diese Risiken minimieren und Ihr Unternehmen schützen.
Ist Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtline betroffen?
Diese Checkliste dient als erste Orientierung und ersetzt keine detaillierte rechtliche Prüfung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende und individuelle Beratung.