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Datenschutz bei Videosicherheitssysteme

Wichtige Rechtsgrundlagen die von Unternehmen beim Einsatz von Videosicherheitssystemen zu beachten sind.

Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. informiert www.bhe.de

Videosicherheitssysteme werden von Unternehmen seit langem zur Wahrnehmung des Hausrechtes und zum Schutz von Rechtsgütern sowie zu Zwecken der Beweissicherung eingesetzt. Beim Betrieb der Anlagen werden personenbezogene, bildhafte Aufenthalts- und Bewegungsdaten erzeugt. Weil die abgebildeten Personen in der Regel bestimmbar sind, wirft dies Fragen des Datenschutzes auf, die von den Betreibern ebenso zu berücksichtigen sind, wie die Rechte von Mitarbeitern, die sich einer Videoüberwachung im Unternehmen nicht entziehen können.

Nachfolgend sollen die wichtigsten Rechtsgrundlagen dargestellt werden, die von Unternehmen beim Einsatz von Videosicherheitssystemen zu beachten sind. Dabei stehen die Neuregelungen der seit dem 25.05.2018 in Deutschland unmittelbar geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie des ebenfalls seit dem 25.05.2018 geltenden neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG n.F.) im Mittelpunkt. Die nachfolgenden Ausführungen sind Ergebnis einer gewissenhaften Auslegung dieser neuen Vorschriften und hierzu erhältlichen Informationsmaterialien. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr und können eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. (Quelle: BHE e.V.)

Rechtsgrundlagen beim Einsatz von Videosicherheitssystemen (PDF)

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